03. Juni 2024 | Verband | von Deutscher Ruderverband

Veröffentlichung des Protokolls vom 66. Außerordentlichen Deutschen Rudertag 2022

Das Protokoll des 66. Außerordentlichen Deutschen Rudertags 2022 in Hannover wurde per Mail an die Verbandsmitglieder versandt. Die in Hannover verabschiedete Satzung (Grundgesetz) wurde zwischenzeitlich beim Vereinsregister Hannover eingetragen und tritt somit ordnungsgemäß am Rudertag 2024 in Halle an der Saale in Kraft.

Gemäß §38 des Grundgesetzes sind die Beschlüsse der Organe und Gremien des Verbandes schriftlich zu protokollieren und den Organ- bzw. Gremienmitgliedern schriftlich zuzuleiten. Einwendungen gegen das Protokoll können gegenüber dem Versammlungsleiter binnen einer Frist von einem Monat schriftlich mit Begründung geltend gemacht werden. Eventuelle Einwendungen sind bis zum 04.07.2024 per E-Mail an Anja Kunze (anja.kunze@rudern.de) zu senden. Sollte innerhalb dieser Frist keine Einwendung eingehen, gilt das Protokoll als genehmigt.

Hier sind das Protokoll und das neu verabschiedete Grundgesetz zu finden.