AB 4859: Auszeichnung für Lehrwarte
Die Auszeichnung wird für hervorragende Leistungen in der Ausbildungs- und Lehrtätigkeit vergeben:
a) für langjährige verdienstvolle Tätigkeit oder Mitarbeit in der Gestaltung und Durchführung von Lehrgängen und Veranstaltungen von überregionaler Bedeutung;
b) für langjährige und erfolgreiche Mitarbeit als Lehrkraft und Referent auf DRV-Lehrgängen;
c) für die Initiierung und Organisation von Modelllehrgängen, Projekten oder Konzeptionen, die der Trainer- und Übungsleiterausbildung (insbesondere auch dem allgemeinen Vereins- und Breitensport) dienen und nutzen.
Der Besitz einer gültigen Fachübungsleiter- oder Trainerlizenz des DRV ist keine notwendige Bedingung.
Der Antrag auf Verleihung kann nur durch ein zeichnungsberechtigtes Vorstandsmitglied von dem Verbandsmitglied, in dessen Auftrag der Vorgeschlagene tätig ist, gestellt werden.
Dem Vorsitzenden des Fachressorts Bildung, Wissenschaft und Forschung steht das Recht zu, eigene Vorschläge für die Verleihung der Verbandsauszeichnung für Lehrwarte zu unterbreiten.
In dem Antrag sind die Leistungen des Vorgeschlagenen nachzuweisen. Für die Richtigkeit der Angaben ist der Antragsteller verantwortlich.
Über die Anträge entscheidet das Präsidium des DRV unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Fachressortvorsitzenden Bildung, Wissenschaft und Forschung.
Diese Entscheidung ist endgültig.
Die Anträge sind bis zum 31. Dezember 2017 bei der Geschäftsstelle des DRV einzureichen.
Schweinfurt, 31.08.2017
Siegfried Kaidel
Vorsitzender des Deutschen Ruderverbandes