Leichtgewichtsrudern
Um in der Leistungsklasse „Leichtgewichtsrudern“ starten zu können, dürfen die Athletinnen und Athleten vorgegebene Gewichtsgrenzen nicht überschreiten. Die Gewichtsermittlung findet vor jeder Regatta beim Wiegen statt. Leichtgewichtsruderer, die auf einer öffentlich ausgeschriebenen deutschen Regatta nicht zum Verwiegen erscheinen sind nicht startberechtigt.
Gewichtsgrenzen
Männer |
Junioren |
Frauen |
Juniorinnen |
|
---|---|---|---|---|
Durchschnittsgewicht der Mannschaft ohne Steuermann/-frau (kg) |
70,0 |
65,0 / 62,5 |
57,0 |
55,0 / 52,5 |
Einzelgewicht und Gewicht des Einerruderers (kg) |
72,5 |
67,5 / 65,0 |
59,0 |
57,5 / 55,0 |
Jungen und Mädchen
Für Leichtgewichte gelten folgende höchstzulässige Einzelgewichte des jeweiligen Jahrganges (kein Durchschnittsgewicht):
Jungen | Mädchen | |
---|---|---|
14 Jahre | 55 kg | 52,5 kg |
13 Jahre | 50 kg | 50 kg |
12 Jahre | 45 kg | 45 kg |
Für die jahrgangsgemischt ausgeschriebenen Rennen gilt das höchstzulässige Gewicht des jeweils älteren Jahrganges/Geschlechtes.